
Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung
08.06.2021
Verantwortung lässt sich nicht immer delegieren: Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen bleibt Sache des Chefs.
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie sowieso: Die relevanten Paragrafen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Darin steht, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern durch Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssen.