Wenn Du Dir ein Auto zulegst, ist es wichtig, es zu versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes funktioniert die Zulassung nicht. Die Haftpflicht greift, wenn Du schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schadest. Teil- oder Vollkaskoversicherungen kannst Du freiwillig abschließen, diese zahlen auch für Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab – von der Zeit, die Du bereits unfallfrei gefahren bist, von Deinem Fahrzeugtyp und der Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Du als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen kannst.
Als Fahranfänger zahlst Du weniger, wenn Du Deinen PKW zunächst als Zweitwagen Deiner Eltern anmeldest und den Vertrag später umschreiben lässt. Cabriofahrer können durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens sparen. Wenn Du Fragen hierzu hast, stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Du anderen beim Gebrauch Deines Fahrzeugs zufügen könntest. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Brauchst Du während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mitteln ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Deines Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, kannst Du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall kannst Du Deine Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Deinem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Deiner Vollkasko reguliert.
Wenn Du Deine KFZ-Vollkasko in Anspruch nimmst - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Dein Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Deines Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.
Auch Dein Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Du Deine Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nimmst, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn Du kleine Schäden aus Deiner eigenen Tasche zahlst - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Dein Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Dich lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: Laß Dein Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden. So startest Du mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Dich umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Du offen fährst und dabei sparen willst, kannst Du ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlst Du dann nur für den Zeitraum, in dem Dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Dein Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Police weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn Du es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldest - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
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Nein! Die Vollkaskoversicherung kennt Ausschlüsse. Schau Dir Deine Bedingungen an. Was ich jedoch einschließen kann (und etwa 95% der mir vorgelegten Kfz-Versicherungen von Dir NICHT versichert haben) sind die Brems-, Bruch- u. Betriebsschäden.
Beispiele:
Allen Schäden ist gemeinsam, dass Du vermutlich Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen willst. Der Versicherer oder der Vertreter (Deines bisherigen Vertrauens) teilen Dir mit, dass das Ereignis nicht versichert ist. Schlimmer - Du hättest es versichern können. Frage: Bist Du jetzt noch "Freunde" mit dem Unternehmen, dem Vertreter?
Auf dem Supermarktplatz beim Einkaufen rollt der Einkaufswagen in einen anderen Pkw. Jetzt nur nicht wegfahren. Hast Du dieses Ereignis in Deiner Kfz-Versicherung eingeschlossen oder in Deiner Privaten Haftpflichtversicherung?
Du leihts Dir einen privaten PKW unentgeltlich. Zum Dank tankst Du das Fahrzeug voll - leider mit der falschen Spritsorte. Das geschieht in Deutschland jährlich rund 20.000 Fällen laut ADAC u. R+V Versicherung. Kosten um o. bis deutlich über 1.000 Euro. In einigen neueren Privaten Haftpflichtversicherungen sind die Kosten versichert. Frag mich.
Hier kannst Du die Mehrkosten durch die Hochstufung des Versicherungsnehmers ausgleichen - und zwar die entstehende SB und die Kosten der Beitragshochstufung (z. B. bis 5 Jahre) - in einigen Privaten Haftpflichtversicherungen enthalten. Frag mich.
Ist der Inhalt Deines Pkw mitversichert? Wie hoch? Welche Gegenstände sind versichert? In welchem Geltungsbereich - Deutschland oder Europa? Gilt das auch für die Nacht u. im Freien? Gilt das auch für Dachboxen oder Kfz-Anhänger?
Sind in der Garage gelagerte Kfz-Ersatzteile u. teure Rad-Reifen-Kombinationen versichert?
Leistet Deine Kfz-Versicherung hier nicht, ist der Einschluss über eine Hausratversicherung bei mir möglich.
Was ist das?
Es gibt nur wenige Ausschlüsse wie Vorsatz, Verschleiß, Krieg, Kernenergie, Trunkenheitsfahren (in Private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung (UV) versicherbar). Ansonsten ist jedes Ereignis versichert. Das genaue regelt das nun sehr kurze Bedingungswerk.
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