Hans Kurtzweg - Ihr Versicherungsmakler in Trebbin OT Kliestow
Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Eine fröhliche Person springt am Strand, mit dem Meer im Hintergrund und blauem Himmel.

Das Modell: Du bleibst Mitglied Deiner gesetzlichen Krankenkasse und schließt zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Deine Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung kannst Du die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Deine persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police kannst Du beispielsweise Deine Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten erheblich senken.

Als Dein Ver­sicherungs­makler in Trebbin helfe ich Dir dabei, den passenden Tarif zu finden, damit Du optimal abgesichert bist. Solltest Du Fragen haben, biete ich Dir die passende Lösung an.

 

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Du kannst ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Dir wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen kannst Du beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet Dir finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif kannst Du all diese Leistungen Deinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

 

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wenn Du in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert bist, kannst Du Dir für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhältst Du eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

 

Wer sollte sich ver­sichern

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Falls du bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, ist der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei deinem privaten Krankenversicherer die beste Möglichkeit, dir Extra-Leistungen zu sichern. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von deinen individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Sinnvoll ist die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher du also eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen kannst, desto günstiger wird auch der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung über deinen Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werde ich dir Fragen nach Krank­hei­ten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen stellen.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kannst du übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob du dich für die Mindestversorgung entscheidest oder einen Zahnersatz willst, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kannst du die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlange ich in der Regel eine Untersuchung durch deinen behandelnden Zahnarzt; für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.


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