Höchstbeitrag: Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich somit ein monatlicher Höchstbeitrag von 5.512,50 Euro × (14,6% + 2,5%) = 5.512,50 Euro × 17,1% = 942,64 Euro
Gesamthöchstbeiträge (GKV + SPV):
Diese Werte stellen die maximalen monatlichen Beiträge für die GKV und SPV im Jahr 2025 dar, abhängig von der Kinderzahl.