Hans Kurtzweg - Ihr Versicherungsmakler in Trebbin
Private Kranken­ver­si­che­rung

weitere grundsätzliche Beitragsreduzierungen

 

Im Alter können privat krankenversicherte Angestellte, Selbständige und Beamte von verschiedenen Beitragsreduzierungen profitieren:

  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlag : Bis zum 60. Lebensjahr zahlen die meisten PKV-Versicherte einen 10 % Zuschlag auf Beitrag. Dieser Beitrag entfällt nach dem 60. Der Jahre, war zu einer Beitragssreduzierung führt.

  • Beendigung der Krankentagegeldversicherung: Mit Eintritt in den Ruhestand entfällt in der Regel der Bedarf für eine Krankentagegeldversicherung, wodurch der entsprechende Beitragsanteil wegfällt.

  • Wegfall des Beitrags für die Tarif "Ermäßigung der Beiträge im Alter": Bei Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs zahlen Versicherte während der Erwerbsphase zusätzliche Beiträge, um im Alter eine Beitragsreduzierung zu erhalten. Das ist sehr attraktiv, da bis zu einem festgelegten Höchstbetrag der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt. Bei Selbständigen und Beamten erhöhen sich u. U. die abzugsfähigen Sonderausgaben, was Steuern spart. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt entfällt dieser Zusatzbeitrag, während die Beitragsentlastung greift. Die vereinbarte Reduzierung kann den gesamten Beitrag bis in Richtung "Null" reduzieren - wer rechtzeitig gehandelt hat.

  • Erhöhung der Beihilfe für Beamte: Beamte erhalten im Ruhestand einen höheren Beihilfesatz, was den Eigenanteil an der Kranken­ver­si­che­rung reduziert und somit zu geringeren Beiträgen führt.

  • Wechsel in der Normtarif: Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind, können ab dem 65. Lebensjahr in den Standardtarif wechseln, der leistungsgemäß der GKV entspricht und beitragsgünstiger ist da angesparte Beiträge hierauf angerechnet werden.

  • Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft: Ein Wechsel in einen anderen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder reduzierten Leistungen kann den Beitrag senken. Dabei bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. 

  • Nutzung der Alterungsrückstellungen: Die im Laufe der Versicherungszeit angesammelten Alterungsrückstellungen werden im Alter zur Beitragsstabilisierung eingesetzt, was zu einer Reduzierung der Beiträge führt.

  • Beitragsreduzierung der Pflegepflichtversicherung: In seltenen Fällen kann es zu einer Reduzierung der Beiträge zur Pflegepflichtversicherung kommen, beispielsweise durch gesetzliche Anpassungen.

  • Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung: Bezieher einer gesetzlichen Rente können einen Zuschuss zur privaten Kranken­ver­si­che­rung beantragen, der derzeit 8,1 % der gesetzlichen Rente beträgt.

Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge im Alter deutlich zu reduzieren. Wenn Du als Versicherungsnehmer in Trebbin nach einer individuellen Beratung suchst, stehe ich Dir gerne mit meinen Lösungen zur Seite. Lass uns gemeinsam Deine Möglichkeiten im Bereich der privaten Kranken­ver­si­che­rung entdecken.

 



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