Hans Kurtzweg - Ihr Versicherungsmakler in Trebbin
Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Ein Junge in einer blauen Jacke und Mütze hält einen Volleyball, lächelt fröhlich in der Abendsonne. Im Hintergrund sind Bäume und ein grünes Feld zu sehen.

Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Aus diesem Grund rate ich Dir dringend, eine private Haft­pflichtversicherung abzuschließen.

Du haftest mit Deinem ganzen Vermögen
Nicht jeder Fall der privaten Haftung ist so harmlos wie ein beim Fußballspielen zerbrochenes Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich Deines Nachbarn. Der Schaden, der entsteht, kann erheblich sein und Deine wirtschaftliche Existenz in Gefahr bringen.

Als Verursacher bist Du mit Deinem gesamten Vermögen haftbar, dazu zählen Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben sowie Lohn und Gehalt. Im Ernstfall kann sogar auf eine spätere Erbschaft zugegriffen werden.

Eine Haft­pflichtversicherung schützt Dich und Deine Familie vor potenziell ruinösen Schadensersatzansprüchen. Ich prüfe zuerst, ob und in welcher Höhe Du verpflichtet bist, Schadensersatz zu leisten. Ist der Anspruch begründet, erstatten wir den Schadensersatz, also die geldliche Wiedergutmachung.

Die Privathaftpflicht schützt Dich auch als Immobilieneigentümer vor Schäden, die aus Deinem Haus entstehen, solange Du selbst darin wohnst. Selbstverständlich sind auch Dein Ehepartner und Deine Kinder mitversichert. Zudem gilt die private Haft­pflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Abwehr unbegründeter Ansprüche - immer wichtiger
Die PHV wehrt gegebenenfalls unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch geltend macht, übernimmt sie den Prozess und die damit verbundenen Kosten für Dich. Die Haft­pflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind jedoch nicht versichert.

Die Privathaftpflicht zahlt nicht für Schäden, die sich die gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ausgeschlossen sind ebenfalls absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen sowie Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch Kraftfahrzeuge - hierfür wird eine KFZ-Haft­pflichtversicherung benötigt, die jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen muss.

Die Haft­pflichtversicherung bietet Dir als Vertragspartner umfassenden Schutz, mit allen Rechten und Pflichten. Auch Deine Familienmitglieder, Ehepartner und Kinder sind durch die private Haft­pflichtversicherung abgesichert.

Sogar wenn Du keine Ehe geschlossen hast, kannst Du den Versicherungsschutz auf Deinen Lebenspartner erweitern, indem Du dessen Namen in den Vertrag aufnimmst.

Wichtig sind auch Leistungen zu ver­sichern, falls nach einem Unfall zwischen Dir und Partner die Krankenkasse gegen den Verursacher stellt.

Lückenloser Schutz
Der Haft­pflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Wenn beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Deines Babysitters zu Schaden kommt, übernimmt in der Regel Deine Haft­pflichtversicherung die Kosten.

Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit bestehen. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, und der Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen.

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich nicht voraussehen oder vermeiden.

Willst Du in solchen Fällen nicht auf Deiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben, benötigst Du einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Dich und Deine Familie, mit einem branchenüblichen Leistungsumfang, ist bereits für einen Jahresbeitrag ab ca. 40 Euro zu haben.

Kinder verursachen häufig Schäden
Kinder sind besonders oft Verursacher von Schäden, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen können wie Erwachsene. Ein unbedachtes Spiel mit dem Feuerzeug kann beispielsweise ein ganzes Mietshaus in Brand setzen, und die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers wird dann die Eltern des zündelnden Kindes in Regress nehmen.

Doch der Schaden muss nicht immer so gravierend sein - beim Fußballspielen auf der Straße kann der Ball geradewegs in die Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan landen.

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der umfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung deckt in der Regel die Wechselfälle des täglichen Lebens ab. Du bist auch als Radfahrer, Skater und bei typischen Freizeitsportarten versichert.

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: Eine Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für Autos, Motorräder, Mofas usw. Besitzt Du ein Segel- oder Motorboot, ist eine Sportboot-Haft­pflicht erforderlich. Wenn Du Pferde, Hunde oder andere größere Tiere hältst, musst Du eine spezielle Tierhalter-Haft­pflichtversicherung abschließen.

Spezielle Haft­pflicht für Vermieter und Bauherren
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, als Vermieter eines Einfamilienhauses oder als Besitzer eines unbebauten Grundstücks benötigst Du eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauprojekte ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung notwendig.

 



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