Hans Kurtzweg - Ihr Versicherungsmakler in Trebbin
*** Schaden melden

Unfall? Schaden? Bitte beachten

Schaeden verschiedene

bitte immer Fotos anfertigen

  • Eigentumsdelikte: Anzeige bei Polizei (online?) erstatten - bundesweit 110
  • bei Lebensgefahr oder Bränden Feuerwehr rufen - bundesweit 112
  • gestohlene Kredit­karte o. EC-Karte sofort sperren - 116 116

 

  • fremdverschuldete Autounfälle: So erfährst Du, wo Dein Unfallgegner versichert ist 

    Die Rufnummer vom Zentralruf der Autoversicherer ist 0800 250 260 0. Du kannst sie rund um die Uhr erreichen. Wenn Du aus dem Ausland anrufst, wähle +49 40 300 330 3001.

  • Schuldfrage ungeklärt? Keine Schuld eingestehen. Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen vollständig notieren. Abwägen ob die Polizei zu holen ist - immer bei Per­sonenschäden. Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen (ist kein Schuldeingeständnis).
  • bei Kfz-Wildunfällen Polizei benachrichtigen
  • bei Kfz Glasbruch immer den Versicherer direkt anrufen
  • bei Kfz-Kaskoschäden (wenn Werkstatttarif): Versicherer anrufen. Der organisiert die Reparatur und mehr

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  • bei Rechtsschutzfragen immer den Versicherer zuerst anrufen - Anwaltshotline mit kostenloser Beratung

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  • bei Schutzbriefleistungen den Versicherer zuerst anrufen - Dieser veranlasst alles weitere
  • bei Unfällen u. Todesfällen innerhalb 24 Stunden Arzt (Notarzt) besuchen - Beweissicherung und Versicherer unverzüglich benachrichtigen

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Haft­pflichtschaden verursacht? Unverzügliche Meldung an Versicherer-Hotline. Dieser übernimmt Abwicklung oder Abwehr. Keine Schuld eingestehen.

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Kfz-Schäden:

Bevor Du einen Haft­pflicht- oder Vollkaskoschaden meldest, der nicht allzu hoch ist – also etwa 1.000 Euro oder weniger – überlege bitte, ob es sinnvoller ist, den Schaden selbst zu übernehmen. So kannst Du mögliche Mehrbeiträge durch die Hochstufung in den SF-Klassen über die kommenden Jahre vermeiden. Du kannst entweder den Versicherer anrufen, sobald Du die Schadenhöhe einschätzen kannst, oder ich übernehme das für Dich. Für eine Gebühr von 30 Euro berechne ich Dir die künftigen Kosten für Haft­pflicht und/oder Vollkasko nach Deinen Vorgaben.

Ein Teilkaskoschaden alleine führt nicht zur Hochstufung.

Weitere Infos hier



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